Wir sind Experten in Gebäudetechnik

Konzepte für Großbetriebe, Privat- und Wohnungs-
baubereich: Allgemeine Elektrotechnik (Verkabelung, EIB-Bussysteme, Niederspannungsanlagen, Mittelspannungsanlagen) Zutrittskontrolle, Biometrie, Videoüberwachung, Brandemeldesysteme, Beleuchtungs-, Blitzschutztechnik.

Highlights

3PLAN und Gebäudetechnik.
Breite Tätigkeitsfelder – vielfältiger Service.
Vom Privatbereich über Wohnungsbau und Kommunen bis hin zu Gewerbe- und Industriegebieten.


Umfangreiche Aufgabengebiete – übergreifende Qualität.
  • Allgemeine Elektrotechnik
  • Elektroverteilung und -verkabelung
  • Niederspannungsanlagen
  • Alarmserver
  • Zutrittskontrollsysteme
  • Beleuchtungstechnik
  • Blitzschutz- und Brandschutztechnik
  • Videoüberwachung

Anwendungsfälle & Branchen

HOAI
Leistungen im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Brandmeldeanlagen
Normgerechte Planung von Brandmeldeanlagen (Unternehmen ist nach DIN 14675 zertifiziert) und Überprüfungen von Not- , Fluchtwegsbeleuchtung und Energieverbrauch
Niederspannungs- und Beleuchtungsanlagen
Übergreifende Projektierung von Niederspannungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Blitzschutztechnik
Lichttechnische Beratung
Umfangreiche lichttechnische Beratung und Projektierung - inklusive Lichtdesignkonzepten
Pflege bestehender elektrischer Anlagen
Projektierungen von Aufgaben im Bereich Unterhalt und Pflege bestehender elektrischer Anlagen und sicherheitstechnischer Einrichtungen
Planung und Projektierung
Erst analysieren, dann projektieren. Wir zeigen Ihnen den besten Weg zur Effizienz.
  • Grundlagenermittlung mit Bestandsaufnahme und Standortanalyse
  • Vorplanung mit Kostenschätzung
  • Genehmigungs- , Ausführungsplanung
  • Vergabevorbereitung (inkl. Mengenermittlung und Aufstellung von Leistungsverzeichnissen)
  • Mitwirkung bei der Vergabe (inkl. Kostenanschlag)
  • Objektüberwachung (Bauüberwachung), Kostenfeststellung
  • Objektbetreuung, Dokumentation

Die Planungsleistung beinhaltet alle Leistungsphasen der Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 HOAI.
Neben Ausschreibungen nach VOB/A, VgV und UVgO werden auch Ausschreibungen nach Werkvertragsrecht erstellt.

Vergütung

HOAI
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) findet insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern Anwendung.

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